Informationen zur Gebührenabrechnung
Alle vorgenannten steuerrechtlichen Dienstleistungen werden nach der gesetzlichen Gebührenverordnung (Steuerberatergebührenverordnung StBVV) jeweils in der aktuellsten Fassung abgerechnet.
Maßgebend im Bereich der Steuerberatung ist neben dem jeweiligen Gegenstandswert (z.B.: Bruttoeinkommen oder jeweils der höhere Wert der Summe aller Betriebseinnahmen oder – ausgaben) auch der Zeit- und Arbeitsaufwand sowie der Schwierigkeitsgrad für den einzelnen Auftrag.
Im Bereich der Unternehmensberatung bzw. betriebswirtschaftlichen Beratung berechnen wir grundsätzlich je angefangene halbe Stunde 90,00 EUR netto pro Arbeitsauftrag.
Leistungs- und Gebührenübersicht
Siehe Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften