Leistungsübersicht für den Bereich der Steuerberatung
Die meisten Unternehmer konzentrieren sich häufig nur auf das operative Geschäft. Das Rechnungswesen und die Buchführung werden als weniger wichtig und als störender Verwaltungsaufwand angesehen. Dies kann fatale Folgen haben, denn die Daten des Rechnungswesens haben intern wie extern eine große Bedeutung.
Ein gut geführtes Rechnungswesen, dass nach Möglichkeit tagaktuell und vollständig ist, ist die unverzichtbare Grundlage für den dauerhaften unternehmerischen Erfolg.
Die Daten des internen Rechnungswesens sind zur Steuerung des Unternehmens notwendig. Auf ihrer Grundlage werden Steuererklärungen und die Gewinnermittlung (Bilanzierung oder Einnnahme-Überschussrechnung) für das Finanzamt erstellt. Sie bilden ebenfalls die Basis für eine qualifizierte und aussagefähige betriebswirtschaftliche Beratung in allen Lebensphasen eines Unternehmens.
Das Verhältnis Dritten gegenüber, wie Kreditinstituten und anderen Fremdkapitalgebern, der Öffentlichkeit oder dem Finanzamt wird im externen Rechnungswesen dargestellt. Diese Institutionen erwarten zum Teil andere aussagefähige oder umfangreichere Unterlagen, die den gesetzlichen Anforderungen genügen müssen.
Durch die Analyse der vergangenheitsbezogenen Daten der Finanzbuchführung lassen sich zukunftsweisende Schlüsse für die gestaltende Steuerberatung als auch für die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung ziehen.
Unsere Steuerberatung erfolgt branchenübergreifend und für alle Berufsgruppen.
Hierzu gehören:
- Selbstständige/Unternehmer aus
- Industrie, Handel und Handwerk
- freien Berufen und anderen Dienstleistungsberufen
- Vermieter und Verpächter
- Kapitalanleger und Sparer
- Arbeitnehmer und Beamte
- Rentner und Pensionäre
Beispielhaft seien folgende Leistungen im Bereich Steuerberatung genannt:
- Termingerechte und ordnungsgemäße Erfüllung steuerlicher Pflichten, d.h.
- Rat geben und Auskünfte erteilen in allen Steuerangelegenheiten
- Gutachten erstellen
- Private und betriebliche Steuererklärungen anfertigen
- Teilweise oder vollständige Übernahme der Finanzbuchführung
- Lohnabrechnungen und –buchführung erstellen unter Beachtung des Lohnsteuerrechtes und des Sozialversicherungsbeitragsrechtes
- Einnahme-Überschussrechnungen anfertigen
- Handels- und/oder Steuerbilanzen erstellen
- Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte, in dem wir für Sie
- Rat geben und Auskünfte erteilen in allen Steuerangelegenheiten
- Anträge stellen
- Steuerbescheide und sonstige Bescheide prüfen
- Betriebsprüfungen begleiten und unterstützen
- mit Behörden verhandeln
- Vertreten vor Finanzgerichten
- Vertreten vor den Verwaltungsgerichten in Steuersachen
- Vertreten in Steuerstrafsachen und Bußgeldverfahren
Wir beantworten Ihre steuerlichen Fragen zum „wie, was, warum, wie viel und weshalb“. Fragen, die wir nicht selber beantworten können, werden an kompetente und zuverlässige Kooperationspartner anonymisiert weitergegeben. Hierzu zählt auch das Einholen einer sogenannten verbindlichen Auskunft von der Finanzverwaltung bei komplexen und schwierigen Steuersachverhalten.
Denn eins müssen wir zugeben: Wir wissen vieles, aber nicht alles. So können wir nicht vorhersehen, wie die Finanzverwaltung bestimmte Sachverhalte beurteilen wird. Gerade im Steuerrecht scheint die Meinungsvielfalt grenzenlos zu sein.
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“Wenn Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf dieser Welt sein.”
(Albert Einstein)